Kontakt Gemeinde
Gemeindeverwaltung Wenslingen
Hauptstrasse 165
4493 Wenslingen
Tel.: 061 991 06 90
Email: gemeinde@wenslingen.ch
Vollzugsmodell
Nichtliberalisiertes System. Es werden keine Messungen der Branche (Servicefirmen) anerkannt.
Vollzugssystem
Der
Gemeindekontrolleur
kontrolliert
sämtliche
messpflichtigen
Anlagen
selber.
Messungen
von
privaten
Servicefirmen,
welche
im
Rahmen
von
Serviceverträgen, Inbetriebnahmen oder Brennerstörungen gemacht wurden, können nicht eingereicht werden.
Messperiode, Messpflicht
Aktuelle Messperiode : Heizperiode 2022/2023
Sämtliche
in
Betrieb
stehenden
Anlagen
unterliegen
der
Messpflicht,
also
auch
erst
kürzlich
in
Betrieb
gegangene
Neuanlagen
.
Lediglich
bei
Anlagen,
welche
innert
den
nächsten
zwei
Jahren
definitiv
saniert
werden
oder
bei
Feuerungsanlagen
die
nur
als
Notheizung/Reserveheizung
dienen (< 100h/Jahr in Betrieb), kann auf die Messung verzichtet werden.
Gemeindereglemente
Reglement über die Kontrolle der Oelfeuerungen vom 3.2.1987
Tarif für die Oelfeuerungskontrolle vom 24.3.2009
Wenslingen
Kontakt Gemeinde
Gemeindeverwaltung Wenslingen
Hauptstrasse 165
4493 Wenslingen
Tel.: 061 991 06 90
Email: gemeinde@wenslingen.ch
Vollzugsmodell
Nichtliberalisiertes
System.
Es werden keine
Mes-
sungen der Branche (Servicefirmen) anerkannt.
Vollzugssystem
Der
Gemeindekontrolleur
kontrolliert
sämtliche
messpflichtigen
Anlagen
selber.
Messungen
von
privaten
Servicefirmen,
welche
im
Rahmen
von
Serviceverträgen,
Inbetriebnahmen
oder
Brenner-
störungen
gemacht
wurden,
können
nicht
einge-
reicht werden.
Messperiode, Messpflicht
Aktuelle Messperiode : Heizperiode 2022/2023
Sämtliche
in
Betrieb
stehenden
Anlagen
unter-
liegen
der
Messpflicht,
also
auch
erst
kürzlich
in
Betrieb
gegangene
Neuanlagen
.
Lediglich
bei
Anlagen,
welche
innert
den
nächsten
zwei
Jahren
definitiv
saniert
werden
oder
bei
Feuerungsanlagen
die
nur
als
Not-/Reserveheizung
dienen
(<
100h
pro
Jahr
in
Betrieb),
kann
auf
die
Messung
ver-
zichtet werden.
Gemeindereglemente
Reglement über die Kontrolle der Oelfeuerungen
vom 3.2.1987
Tarif für die Oelfeuerungskontrolle vom 24.3.2009
Wenslingen