Wussten Sie, dass Sie die Kosten sowohl für die Kaminfegerarbeiten wie auch für die Emissionsmessung als Gebäudeunterhalt bei den Steuern geltend machen können, sofern dort der jährliche Pauschalbetrag überschritten wird ?Die dafür benötigten Rechnungsbelege oder Quittungen müssen der Steuererklärung beigelegt werden und sind dann jeweils nicht mehr immer zur Hand. Wir senden Ihnen die benötigten Dokumente als PDF-Kopien auf Wunsch zu, wenn Sie uns untenstehendes Formular ausgefüllt zurücksenden.