Seit der Liberalisierung im Kaminfegedienst, kommt es zu vereinzelten Wechseln bei der Zuständigkeit für den Kaminfegerdienst. Es gibt unterschiedliche Gründe, die dazu führen, dass Sie die Kaminfegerarbeiten andersweitig vergeben wollen. Es müssen nicht immer Unstimmig-keiten sein, vielleicht haben Sie einen Kaminfeger im Bekanntenkreis oder in der Verwandtschaft oder möchten einfach die Möglichkeiten der Liberalisierung ausprobieren und nutzen.Durch die mit der Gesetzesänderung verbundene Privatisierung ist der Datenschutz entsprechend neu geregelt.Sie können uns mit untenstehendem Formular mitteilen, wenn Sie Ihre Daten in unserer Datenbank gelöscht haben möchten. Bitte beachten Sie folgendes :• Daten für welche eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (Buchhaltungsdaten), können erst nach Ablauf dieser Frist gelöscht werden• in Gemeinden in denen wir für die Emissionsmessung zuständig sind, können wir die für diese Zwecke benötigten Daten nicht löschen, da wir in diesem Bereich hoheitlich für die Gemeinden tätig sind
SeitderLiberalisierungimKaminfegedienst,kommt eszuvereinzeltenWechselnbeiderZuständigkeit fürdenKaminfegerdienst.Esgibtunterschiedliche Gründe,diedazuführen,dassSiedieKaminfeger-arbeitenanderweitigvergebenwollen.Esmüssen nichtimmerUnstimmigkeitensein,vielleichthaben SieeinenKaminfegerimBekanntenkreisoderinder VerwandtschaftodermöchteneinfachdieMöglich-keiten der Liberalisierung ausprobieren und nutzen.DurchdiemitderGesetzesänderungverbundene PrivatisierungistderDatenschutzentsprechendneu geregelt.Siekönnenunsmituntenstehendem Formularmitteilen,wennSieIhreDateninunserer Datenbank gelöscht haben möchten.Bitte beachten Sie folgendes :•DatenfürwelcheeinegesetzlicheAufbe-wahrungspflichtbesteht(Buchführungs-daten),könnenerstnachAblaufdieserFrist gelöscht werden•InGemeindenindenenwirfürdieEmis-sionsmessungzuständigsind,könnenwir diefürdieseZweckebenötigtenDaten nichtlöschen,dawirindiesemBereichho-heitlich für die Gemeinden tätig sind.