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Kontakt Gemeinde Gemeindeverwaltung Hemmiken Buusnerstrasse 3 4465 Hemmiken Tel.: 061 981 57 29 Email: verwaltung@hemmiken.ch
Vollzugsmodell Nichtliberalisiertes System. Es werden keine Messungen der Branche (Servicefirmen) anerkannt. Vollzugssystem Der Gemeindekontrolleur kontrolliert sämtliche messpflichtigen Anlagen selber. Messungen von privaten Servicefirmen, welche im Rahmen von Serviceverträgen, Inbetriebnahmen oder Brennerstörungen gemacht wurden, können nicht eingereicht werden.  Messperiode, Messpflicht Nächste Messperiode : Heizperiode 2023/2024 Sämtliche in Betrieb stehenden Anlagen unterliegen der Messpflicht, also auch erst kürzlich in Betrieb gegangene Neuanlagen . Lediglich bei Anlagen, welche innert den nächsten zwei Jahren definitiv saniert werden oder bei Feuerungsanlagen die nur als Notheizung/Reserveheizung dienen (< 100h/Jahr in Betrieb), kann auf die Messung verzichtet werden. Gemeindereglemente Reglement über die Oel- & Gasfeuerungskontrolle vom 18.5.2000 Tarif für die Oel- & Gasfeuerungskontrolle vom 17.1.2012

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