Kontakt Gemeinde
Gemeindeverwaltung Füllinsdorf
Mitteldorfstrasse 4
4414 Füllinsdorf
Tel.: 061 906 98 11
Email: info@fuellinsdorf.ch
Vollzugsmodell
Liberalisiertes
System.
Neben
den
Kontrollmessungen
des Gemeindekontrolleurs
werden
auch
Messungen
der
Branche
(Servicefirmen)
für
die
Feuerungskontrolle
anerkannt,
sofern
die
Kontrollperson
die
Bedingungen
(Qualifikation
gemäss
BAFU)
erfüllt,
d.h. über
eine
der
folgenden
Ausbildungen verfügt :
•
Feuerungskontrolleur/-in mit eidg. Fachausweis (FK)
•
Feuerungskontrolleur/-in mit Fachausweis der ARPEA
•
Diplomierte/r Fachmann/-frau für Wärme & Feuerungstechnik (FWF)
•
Feuerungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis (FF) mit Modulausbildung MT2
•
Kaminfegermeister/-in (KFM) mit Modulausbildung MT2
•
Servicemonteure, Kaminfeger u.ä. Berufe mit Modulausbildung AT1+MT1+MT2
Im
Internet
ist
eine
Informationsplattform
aufgeschaltet,
welche
die
Namen
und
die
Zulassungsnummern
(Feuko-Nr.)
sämtlicher
messberechtigten
Personen enthält. Die Messresultate werden nur anerkannt, wenn die Person, welche die Messungen vorgenommen hat in dieser Liste eingetragen ist.
Vollzugssystem
1. Rundschreiben an alle Heizungsbetreiber im Frühjahr vor der Messperiode. Neben einem Antworttalon, werden die nötigen Info's und ein Rapport-
formular für die Einreichung von Messungen der Servicefirmen an die Anlagenstandorte versandt.
2. Der Anlagebetreiber wählt seine Kontrollinstanz und sendet dem Gemeindekontrolleur seinen Antworttalon bis zum festgelegten Zeitpunkt zurück.
3. Der Gemeindekontrolleur kontrolliert die ihm zur Messung gemeldeten Anlagen bis zum kommenden Frühjahr.
4. Die Messresultate der Servicefirmen werden vom Gemeindekontrolleur entgegengenommen und überprüft. Die Messungen müssen von einer
messberechtigten Person stammen und innerhalb der festgelegten, aktuellen Messperiode vorgenommen worden sein.
Messperiode, Messpflicht
Aktuelle Messperiode (Oelfeuerungen) : 1.4.2022 - 31.3.2023 Nächste Messperiode (Gasfeuerungen) : 1.2.2024 - 31.3.2025
Sämtliche
in
Betrieb
stehenden
Anlagen
unterliegen
der
Messpflicht,
also
auch
erst
kürzlich
in
Betrieb
gegangene
Neuanlagen
.
Lediglich
bei
Anlagen,
welche
innert
den
nächsten
zwei
Jahren
definitiv
saniert
werden
oder
bei
Feuerungsanlagen
die
nur
als
Notheizung/Reserveheizung
dienen
(<
100h/Jahr
in Betrieb), kann auf die Messung verzichtet werden.
Gemeindereglemente
Reglement über die Oel- & Gasfeuerungskontrolle vom 7.11.2011
Tarif für die Oel- & Gasfeuerungskontrolle
Füllinsdorf
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System.
Neben
den
Kontroll-
messungen
des Gemeindekontrolleurs
werden
auch
Messungen
der
Branche
(Servicefirmen)
für
die
Feuerungskontrolle
anerkannt,
sofern
die
Kontroll-
person
die
Bedingungen
(Qualifikation
gemäss
BAFU)
erfüllt,
d.h. über
eine
der
folgenden
Ausbil-
dungen verfügt :
•
Feuerungskontrolleur/-in mit eidg.
Fachausweis (FK)
•
Feuerungskontrolleur/-in mit Fachausweis der
ARPEA
•
Diplomierte/r Fachmann/-frau für Wärme &
Feuerungstechnik (FWF)
•
Feuerungsfachmann/-frau mit eidg.
Fachausweis (FF) mit Modulausbildung MT2
•
Kaminfegermeister/-in (KFM) mit
Modulausbildung MT2
•
Servicemonteure, Kaminfeger u.ä. Berufe mit
Modulausbildung AT1+MT1+MT2
Im
Internet
ist
eine
Informationsplattform
aufge-
schaltet,
welche
die
Namen
und
die
Zulassungs-
nummern
(Feuko-Nr.)
sämtlicher
messberechtigten
Personen
enthält.
Die
Messresultate
werden
nur
anerkannt,
wenn
die
Person,
welche
die
Messungen
vorgenommen hat in dieser Liste eingetragen ist.
Vollzugssystem
1. Rundschreiben an alle Heizungsbetreiber im
Frühjahr vor die Einreichung von Messungen der
Servicefirmen an die Anlagenstandorte versandt.
2. Der Anlagebetreiber wählt seine Kontrollinstanz
und sendet dem Gemeindekontrolleur seinen
Antworttalon bis zum festgelegten Zeitpunk
zurück.
3. Der Gemeindekontrolleur kontrolliert die ihm zur
Messung gemeldeten Anlagen bis zum kommen-
den Frühjahr.
4. Die Messresultate der Servicefirmen werden
vom Gemeindekontrolleur entgegengenommen
und überprüft. Die Messungen müssen von einer
messberechtigten Person stammen und inner-
halb der festgelegten, aktuellen Messperiode
vorgenommen worden sein.
Messperiode, Messpflicht
Aktuelle Messperiode (Oelfeuerungen) :
1.4.2022 - 31.3.2023
Nächste Messperiode (Gasfeuerungen) :
1.2.2024 - 31.3.2025
Sämtliche
in
Betrieb
stehenden
Anlagen
unterliegen
der
Messpflicht,
also
auch
erst
kürzlich
in
Betrieb
gegangene
Neuanlagen
.
Lediglich
bei
Anlagen,
welche
innert
den
nächsten
zwei
Jahren
definitiv
saniert
werden
oder
bei
Feuerungsanlagen
die
nur
als
Not-/Reserveheizung
dienen
(<
100h/Jahr
in
Betrieb), kann auf die Messung verzichtet werden.
Gemeindereglemente
Reglement über die Oel- & Gasfeuerungskontrolle
vom 7.11.2011
Tarif für die Oel- & Gasfeuerungskontrolle
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